Zentrum für gewaltfreie Kommunikation Hannover* e.V.

* Gewaltfreie Kommunikation nach Marshall Rosenberg

Zweck des Vereins ist die Förderung des gewaltfreien Umgangs der Menschen untereinander und mit allen anderen fühlenden Wesen. Dies schließt das Eingehen auf Gefühle und Bedürfnisse ein. Insbesondere bezweckt der Verein die Verbreitung der Gewaltfreien Kommunikation (GfK) nach Dr. Marshall Rosenberg.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Entwicklung und Durchführung von Training und Ausbildungen, sowie der Bildung und Stärkung von Netzwerken und Organisationen auf dem Gebiet der Gewaltfreien Kommunikation. Der Verein dient der Volksbildung, sowie der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigung.

Das Zentrum für gewaltfreie Kommunikation bietet derzeit Übungsmöglichkeiten in der Methodik durch Übungsgruppen. Geleitet wird die Übungsgruppe derzeit von Rechtsanwalt und Mediator Claus-Rudolf Löffler, Birgit Rosenthal, Wolfgang Meinert und Ekkehard Rieger.

Der Verein versteht sich als Plattform für alle, die eine GFK Aktivität anbieten wollen. Haben Sie ein Projekt, eine Gruppe oder einfach Lust GFK vorzustellen. Wenden Sie sich an uns, und teilen Sie mit, was Sie brauchen.

Das Zentrum plant unter der Leitung von zertifizierten Trainern (CNVC ) Projekte an Schulen und Kindergärten in Hannover zur Gewaltprävention im Jugendalter.

Gerade dort werden Wurzeln für spätere Konfliktfähigkeiten gesetzt.

Projektschule war die Hoffmann von Fallerslebengrundschule in Hannover Bothfeld. Dort startete im September 2004 ein Projektwoche zur Gewaltprävention unter Einbeziehung aller Schüler, aller Lehrer und der interessierten Eltern.

Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich unabhängig. Er arbeitet mit allen Interessierten und Gleichgesinnten zusammen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.